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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO  ·  Stand: April 2026

Vertragsabschluss: Dieser AVV wird durch die Registrierung und das Akzeptieren der AGB elektronisch und rechtswirksam zwischen Ihnen (Verantwortlicher) und uns (Auftragsverarbeiter) geschlossen. Ein schriftlicher Versand ist gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO nicht erforderlich.

Auftragsverarbeiter: Green Moon Trading CC, handelnd unter der Marke digiÜbergabe, E-Mail: protocol@digiuebergabe.online

Verantwortlicher: Der jeweilige Nutzer der Plattform (natürliche oder juristische Person, die Mieterdaten verarbeitet)

Art. 1 – Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zur Bereitstellung der Software digiÜbergabe (SaaS-Plattform für Wohnungsübergabeprotokolle). Dieser Vertrag gilt für die Dauer des zugrundeliegenden Nutzungsvertrages und endet automatisch mit dessen Beendigung (z.B. Konto-Löschung).

Art. 2 – Art und Zweck der Verarbeitung sowie Datenkategorien

Verarbeitungszweck: Digitale Erstellung, Speicherung und Versand von Wohnungsübergabeprotokollen.

Art der Verarbeitung: Erhebung, Speicherung, Strukturierung, Übermittlung, Bereitstellung und Löschung.

Kategorien personenbezogener Daten:

Kreis der Betroffenen: Mieter, Vermieter, Zeugen und sonstige am Übergabeprozess beteiligte Personen.

Art. 3 – Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:

Art. 4 – Pflichten des Verantwortlichen

Als Verantwortlicher sind Sie allein für die Rechtmäßigkeit der Erhebung personenbezogener Daten Ihrer Mieter verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass eine geeignete Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vorliegt (typischerweise Art. 6 Abs. 1 lit. b: Erfüllung des Mietvertrages). Sie sind außerdem verpflichtet, Ihren Mietern die Informationen nach Art. 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Datenerhebung bereitzustellen.

Art. 5 – Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM, Art. 32 DSGVO)

Art. 6 – Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

Sie erteilen hiermit Ihre allgemeine Einwilligung nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO zur Beauftragung folgender Unterauftragsverarbeiter:

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen oder den Einsatz weiterer Unterauftragsverarbeiter mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail. Der Verantwortliche hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung Einwände zu erheben.

Art. 7 – Kontrollrechte und Auditrecht (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)

Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Auftragsverarbeiter zu überprüfen. Audits sind mit angemessener Voranmeldefrist (mindestens 14 Tage) in Textform anzukündigen. Der Auftragsverarbeiter leistet die erforderliche Mithilfe und stellt relevante Informationen bereit.

Art. 8 – Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Hauptvertrages (z.B. durch Konto-Löschung über die App-Einstellungen) löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen vollständig und unwiderruflich. Eine Rückgabe der Rohdaten in maschinenlesbarer Form kann auf Anfrage innerhalb dieser Frist angefordert werden.

Art. 9 – Haftung

Die Haftung der Parteien für Datenschutzverstöße richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Art. 82 DSGVO. Jede Partei haftet gegenüber der jeweils anderen für Schäden, die durch einen Verstoß gegen diesen Vertrag entstehen, in dem Maße, in dem sie für den Schaden verantwortlich ist.

Art. 10 – Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptnutzungsvertrag haben die Bestimmungen dieses AVV Vorrang. Sollte eine Bestimmung dieses AVV unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.