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Mietpreisbremse und § 556 BGB: Fallstricke bei der Neuvermietung vermeiden

Lesezeit: 2 Minuten · 25. April 2026

Spannend ist aktuell die Entwicklung im Markt: Die Rechtsprechung zum § 556 BGB hat sich in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Immobilienverwaltungen stehen in der Pflicht, Eigentümer vor Rückzahlungsansprüchen zu schützen. Es ist essenziell, bei Neuvermietungen unaufgefordert Auskunft über die Vormiete oder andere Ausnahmetatbestände zu geben.

Ein professionelles Management zeichnet sich dadurch aus, dass Marktdaten regelmäßig analysiert und rechtliche Rahmenbedingungen tagesaktuell umgesetzt werden. Wer die Mietpreisbremse ignoriert, riskiert nicht nur Einnahmenverluste, sondern auch den Ruf als seriöser Akteur in der Region. Ein kleiner Fehler in der Auskunftspflicht kann bei der Neuvermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt teuer werden.

Ein wichtiger Rat: Bleiben Sie flexibel und informiert.